23.08.2024 – 30.09.2026 | BMFTR | Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema “Enabling Technologies für resiliente F&E-Lieferketten in den Quantentechnologien”. BAnz vom 23.08.2024. Nächster Stichtag für die Einreichung von Projektskizzen: 30. September 2026.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: Homepage – Bekanntmachung – BMFTR
03.07.2026 – 20.08.2026 | BMFTR | Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten für Systems Engineering mit In silico-Methoden im Forschungs- und Förderkonzept “e2Health – In silico-Forschung für die Medizin der Zukunft”. BAnz vom 03.07.2026
Ausführliche Informationen finden Sie unter: Homepage – Bekanntmachung – BMFTR
03.07.2026 – 30.06.2031 | BMFTR | Bekanntmachung
Bekanntmachung zur Förderung von Projekten zum Thema “Resiliente und nachhaltige Rohstoff-Wertschöpfungsketten für Zukunftstechnologien” innerhalb der europäischen Partnerschaft “Raw Materials for the Green and Digital Transition” im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung. BAnz vom 03.07.2026.
Förderaufrufe werden auf https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/ramp.php veröffentlicht.
bis 15.10.2026
Nächster Termin für die Einreichung von Projektskizzen für die BMFTR- Förderinitiative KMU-Innovativ: 15.10.2026
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in diesen Technologiefeldern und Themenbereichen:
• Bioökonomie • Biomedizin • Elektronik und autonomes Fahren, High Performance Computing • Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung • Informations- und Kommunikationstechnologien • Materialforschung • Medizintechnik • Photonik und Quantentechnologien • Ressourcen und Kreislaufwirtschaft • Zukunft der Wertschöpfung
Ausführliche Informationen finden Sie unter KMU-innovativ
22.05.2026 – 25.02.2027 | BMFTR | Bekanntmachung
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Material-Hub-Initiative “Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen” (MaterialNeutral) Modul 3 “Ressourcenschonung durch lebenszyklusoptimierte Materialgestaltung”. BAnz vom 22.05.2026. Neufassung von Nummer 2 zur Anlage.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Änderung zur Material-Hub-Initiative: Materialinnovationen – Ressourcenschonung durch lebenszyklusoptimierte Materialgestaltung
26.05.2026 – 15.09.2027 | BMFTR | Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zur anwendungsbezogenen Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen (HAW-ForschungsSchub) im Rahmen des Programms “Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften”. BAnz vom 26.05.2026. Fristen zur Einreichung von Projektskizzen: 15.09.2026, 15.03.2027 und 15.09.2027.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Förderung von Forschungsvorhaben von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zur anwendungsbezogenen Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen (HAW-ForschungsSchub)
31.03.2026 – 25.09.2026 | BMFTR | Förderaufruf
Förderaufruf “Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie – Eureka Biotech-Call for Network Projects”, vom 31.03.2026. FuE-Vorhaben müssen einen oder mehrere dieser Themenbereiche adressieren: Nachhaltige Bioprozesse für die Industrie, Neuartige bioökonomische Produkte, Disruptive Ansätze der industriellen Bioökonomie.
Ausführliche Informationen finden Sie unter EUREKA Biotech-Call for Network Projects
26.03.2026 – 28.10.2026 | BMWE | Bekanntmachung
Deutsche mittelständische Unternehmen sind aufgefordert, mit ihren taiwanischen Kooperationspartnern Anträge für gemeinsame FuE-Projekte einzureichen. Die Fördermittel werden jeweils aus den nationalen Programmen bereitgestellt – in Deutschland durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Auf taiwanischer Seite steht das Industrial Technology Research Institute (ITRI) für Fragen bezüglich des taiwanischen Förderinstruments zur Verfügung.
Ausführliche Informationen finden Sie unter ZIM: 9. Ausschreibung Deutschland – Taiwan
21.07.2022 – 15.12.2027 | BMFTR | Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von “Wissenschaftlichen Vorprojekten” zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik.
BAnz vom 21.07.2022
Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen: jeweils der 15.06. und der 15.12. jedes Jahres
Weitere Informationen finden Sie unter “Wissenschaftliche Vorprojekte” zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik (WiVoPro)
04.03.2026 – 30.06.2027 | BMFTR | Bekanntmachung
Zweite Änderung der Bekanntmachung Förderprogramm “Entwicklung digitaler Technologien” (2022 bis 2026).
BAnz vom 04.03.2026
Weitere Informationen finden Sie unter Zweite Änderung – Entwicklung digitaler Technologien
05.12.2025 – 31.12.2026 | BMV | Bekanntmachung
Bekanntmachung der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten. BAnz vom 05.12.2025. Skizzeneinreichung im Rahmen separater Förderaufrufe.
Gegenstand der Förderung
Die Förderung durch das BMV im Rahmen dieser Förderrichtlinie erfolgt mit folgenden Schwerpunkten:
a) Zuschüsse für FuE-Vorhaben beziehungsweise Durchführbarkeitsstudien gemäß Artikel 25 AGVO;
b) Zuschüsse für Forschungsinfrastrukturen gemäß Artikel 26 AGVO;
c) Zuschüsse für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen gemäß Artikel 26a AGVO;
d) Zuschüsse für Innovationscluster gemäß Artikel 27 AGVO zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind;
e) Zuschüsse für KMU und die Erlangung von Patenten gemäß Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a AGVO.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Insbesondere KMU werden zur Antragstellung ermutigt. Eine Definition der KMU ist in Anhang I zur AGVO zu finden.
Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Darüber hinaus müssen sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Zuwendungsvoraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen durch die Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) beizusteuern und sich gegebenenfalls aktiv an einer Begleitforschung zu beteiligen.
Der Zuwendungsempfänger ist ferner verpflichtet, an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMV und der NOW GmbH für das NIP mitzuwirken und entsprechend zuzuarbeiten. Es gilt der jeweils aktuelle Kommunikationsleitfaden für das NIP, der auf der Website www.now-gmbh.de/kommunikationsleitfaden zur Verfügung steht.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des NIP Phase II, mithin bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
You can find more information here.
02.09.2025 – 30.06.2027 | BMFTR | Bekanntmachung
Die wichtigsten Informationen finden Sie unter folgendem Link: KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema “KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)”, Impulse für Innovation und Wachstum. BAnz vom 02.09.2025. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
Stichtag: jeweils 15. April und 15. Oktober eines Jahres
Antragsberechtigt sind KMU sowie mittelständische Unternehmen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen6. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I AGVO im Rahmen des Antrags. Erläuterungen zur KMU-Definition erhalten Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (siehe Nummer 7).
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche FuEuI-Vorhaben mit technologischem Reifegrad (Technology Readiness Level, TRL) im Bereich drei bis sechs. Ziel ist die Steigerung des technologischen Reifegrads um mindestens eine TRL-Stufe. Der TRL beschreibt die Entwicklungsstufe des betrachteten Materials. Die FuEuI-Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützen.
Ansprechpartner
VDI Technologiezentrum GmbH – Projektträger Materialien und Werkstoffe – | VDI-Platz 1 | 40468 Düsseldorf
Dr. Michael Gleiche, Telefon: 0211/6214 586, E-Mail: gleiche@vdi.de
Dr. Alexandra Brennscheidt, Telefon: 0211/6214 561, E-Mail: brennscheidt@vdi.de
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich NMT, 52425 Jülich , Telefon: 02461/61 84698
E-Mail: ptj-mat2kmu@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
22.08.2025 – 01.06.2029 | BMFTR | Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema “Untersuchung risikoreicher Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung” (Experiment!Material). Das Antragsverfahren ist zweistufig. BAnz vom 22.08.2025
Stichtage zur Einreichung von Projektskizzen: 1. November 2025, 1. Juni 2026, 1. Juni 2027, 1. Juni 2028, 1. Juni 2029.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die/den leitende/n Wissenschaftler/in (Förderinteressenten) gekoppelt.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben theoretischer und/oder experimenteller Natur im Bereich Material- und Werkstoffinnovationen. Betrachtet werden soll dabei die prinzipielle Entwicklung neuer Materialien beziehungsweise von Materialien und Werkstoffen mit neuen oder verbesserten Eigenschaften. Dies umfasst ebenso alle beteiligten oder neu beteiligten Prozesse zur Herstellung beziehungsweise Synthese sowie die Ver- und Bearbeitung von Materialien.
Ansprechpartner
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgende Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH | 52425 Jülich
(weitere Informationen unter www.werkstofftechnologien.de)
Ihre Ansprechpartner sind:
Dr. Tobias Breitbach | Telefon: 02461/61-85433 | E-Mail: t.breitbach@ptj.de
Dr. Marc Schmitz | Telefon: 02461/61-85495 | E- Mail: marc.schmitz@ptj.de
und
VDI Technologiezentrum GmbH | VDI-Platz 1 | 40468 Düsseldorf
Ihr Ansprechpartner ist: Sebastian Kammann | Telefon: 0211/6214-951 | E-Mail: kammann@vdi.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
Alle Unterlagen sind, sofern nicht anders vermerkt, in deutscher Sprache zu erstellen.
07.10.2024 – 01.10.2028 | BMWE | Förderaufruf
8. Energieforschungsprogramm: Förderaufruf “Vom Plan zur Wende”
Forschungstransfer zur beschleunigten Wärmewende in der Kommune innerhalb der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im 8. Energieforschungsprogramm, vom 07.10.2024.
Einreichungsfrist für FuE-Skizzen: 01.11.2025; für Mikroprojekte: kontinuierlich.
Der Förderaufruf tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 01.10.2028. Aktuelle Einreichungsfristen sind der Informationsseite zu entnehmen.
Der Förderaufruf richtet sich an Kommunen gemeinsam mit kommunalen Partnern (begrüßt werden Kooperationen mit einer Forschungseinrichtung). Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können auch Teil eines Konsortiums sein. Antragsberechtigt sind zudem Angehörige freier Berufe mit einer
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Insbesondere Start-ups und KMU werden zur Antragstellung ermutigt. Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen für Forschung und Wissenschaft im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 AGVO1, Vereine und Stiftungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Gegenstand der Förderung
Der Förderaufruf baut auf den Kapiteln 2.3.2 (Quartiere) sowie 2.4.1 (Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung) der Förderbekanntmachung auf und konkretisiert Forschungsfragen und -ansätze in den folgenden drei Modulen:
Modul 1 Quartier: Vorbereitung innovativer Umsetzungsprojekte auf Quartiersebene zur kommunalen Wärmewende. Kommunen soll zusammen mit lokalen Akteuren und Forschungseinrichtungen ermöglicht werden, aktuelle Lösungen und Forschungsergebnisse aus der kommunalen Wärmeplanung auf die praktische Umsetzung an einem Standort zu prüfen. Auch die Übertragung auf andere Standorte ist Gegenstand der Projekte.
Modul 2 Energiesystemanalyse: Schaffen von Orientierungswissen für die Wärmeplanung anhand (modellhafter) Lösungsansätze, welche eine sinnvolle und nachhaltige Einbettung der KWP in die übergeordnete Energieversorgungsinfrastruktur abbilden.
Modul 3 Synthese: Übergreifendes Monitoring und Querauswertung der geförderten Vorhaben unter Zuarbeit der beteiligten (kommunalen) Akteure.
Ansprechpartner
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich NMT, 52425 Jülich , Telefon: 0 24 61/61-19 99, E-Mail: ptj-vomplanzurwende@fz-juelich.de .
Weitere Informationen zum Verfahren im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms sind auf folgender Website zu finden: https://www.energieforschung.de/antragsteller/antragstellung
Weitere Hinweise zum Förderaufruf unter https://www.energieforschung.de/de/foerderung/foerderangebote/foerderaufruf-vom-plan-zur-wende
Europäische Forschungsgesellschaft Dünne Schichten e.V.
Gostritzer Straße 63
01217 Dresden, GERMANY