Neue Förderrichtlinie für die „Industrielle Gemeinschaftsforschung IGF“

Die EFDS arbeitet als Mitglied der AiF für die Branche der Dünnen Schichten am Förderprogramm der Industriellen Gemeinschaftsforschung mit. Zweimal jährlich treffen sich Industrie und Forschungsvertreter aus der Branche der Oberflächentechnologien und deren Anwendungen in 3 Fachgremien, um gemeinsam über aktuelle Forschungsthemen und Projekte zu beraten. Die Fachausschüsse der EFDS betreuen jährlich etwa 10 Forschungsprojekte. Hierbei werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welche die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stärken, gefördert.

Seit dem 01.01.2023 ist nun die neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK für die Industriellen Gemeinschaftsforschung in Kraft getreten. Viele Regelungen und Abläufe bleiben zunächst erhalten. Die AiF wird bis zum 31.12.2023 weiterhin die Administration aller IGF-Vorhaben übernehmen.

Einige ausgewählte Änderungen sind:

  • Ab 2024 wird ein Projektträger die Administration des Förderprogrammes übernehmen. Die Projektträgerschaft wird 2023 ausgeschrieben. Die AiF wird sich dafür bewerben.
  • Die Industrielle Gemeinschaftsforschung fördert Projekte, die insbesondere den KMU zugutekommen sollen. Dabei wurde die KMU-Definition auf die entsprechende Definition der EU angepasst.

Bisher:
Unter KMU sind solche Unternehmen zu verstehen, deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener und Partner-Unternehmen) nicht größer als 125 Mio. Euro ist.
gemäß VO (EU) 651/2014 Anhang 1

Neu:
Die Kategorie der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

  • Ab 2026 müssen Forschungsvereinigungen nach aktuellen Vorgaben neu autorisiert sein, um für das Förderprogramm antragsberechtigt zu sein.
  • Es wurde eine Soll-Vorgabe für die Höhe der vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft vAW in Höhe von 10 % des Fördervolumens festgelegt.
  • Eine aus der Zuwendung finanzierungsfähige Ausgabe ist in besonders begründeten Fällen nunmehr auch eine Pauschale für die Koordinierung des PLUS-Gesamtprojekts durch eine Forschungsvereinigung.
  • Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, bei denen Partnerschafts- oder Vertragsbeziehungen (z. B. Vergabe von FuE-Aufträgen) dadurch gekennzeichnet sind, dass einer der Partner ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen hat.

Bereits gestartete Vorhaben sind nicht von den Änderungen betroffen. Für alle noch nicht bewilligten Vorhaben gilt die neue Richtlinie.

Link zur neuen Förderrichtlinie