Wie beginnt ein IGF-Vorhaben?

Mit der Begutachtung durch die AiF-Gutachter endet die Phase 1. Bei einem positiv abschließendem Votum bereitet die AiF in Abstimmung mit der Forschungsvereinigung den Antrag auf Bewilligung (Phase 2) zur Vorlage beim BMWi und die Teilnahme am Auswahlverfahren im Wettbewerb vor (Pkt. 4 des Leitfadens „Antrag auf Bewilligung (Phase2)“. Grundlage des Auswahlverfahrens sind die erreichten Punkte laut Gutachterfragebogen. Die Punktuntergrenze für einen Start im Auswahlverfahren liegt derzeit bei etwa 24 bis 25 Punkten.

Was hat es mit den Gutachterfragebögen auf sich?

Die IGF-Anträge werden zunächst von EFDS-Gutachtern bewertet und nach Einreichung bei der AiF von AiF-Gutachtern beurteilt. Die Bewertungskriterien und den Gutachterfragebogen finden Sie unter Pkt. 2 des Leitfadens „Antrag auf Begutachtung (Phase1)“.
Das Ergebnis der Begutachtung in Phase 1 wird dem Antragsteller zugeleitet, vorab erhält er eine Kurzinformation über dieses Ergebnis.
Wir empfehlen allen Antragstellern, sich die für die AiF-Gutachter und die EFDS-Gutachter verbindlichen Fragebögen zur Bewertung der Anträge anzusehen, um sich besser auf die Kriterien der Gutachter einstellen zu können.

Was ist der „Projektbegleitende Ausschuss“?

Der Projektbegleitende Ausschuss sollte mindestens drei Mitglieder haben. Er sollte durch kleine und mittlere Unternehmen gemäß AiF-Definition dominiert werden. Einzelheiten können Sie hier nachlesen.